Zwischenstreit

Zwischenstreit
Zwischenstreit,
 
Zivilprozess: der in einem anhängigen Verfahren entstandene Streit über Verfahrensfragen, z. B. die Zulässigkeit der Klage oder einer Zeugnisverweigerung. Über den Zwischenstreit kann nach mündlicher Verhandlung durch Zwischenurteil entschieden werden (§ 303 ZPO).

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Zwị|schen|streit, der (Rechtsspr.): (im Zivilprozess) Streit über Verfahrensfragen.

Universal-Lexikon. 2012.

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